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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


der Agentur WERBEFRÜCHTCHEN | Heimatmarketing



Werbefrüchtchen | Heimatmarketing   

Inh. Julia Langguth   Echelnteichweg 32b   58640 Iserlohn
Tel. 0 23 71 - 83 22 88 5
Web: www.werbefruechtchen.nrw 

Mail: schriftkram@werbefruechtchen.nrw



1.    Gegenstand des Vertrages

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Werbefrüchtchen   Heimatmarketing - nachstehend  “Agentur“ genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend "Kunde" genannt.

1.2    Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung:   

Betreuung von Social-Media-Kanälen (Grafiken, Texte, etc.) und die Erstellung sowie Lieferung von individualisierten Werbemitteln, Fotografien und Texten.  

Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3   Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng
vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.


2.     Vertragsdurchführung
Die auf der Homepage des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine  verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers hinsichtlich der optischen Beschaffenheit dar, sondern dienen lediglich der Visualisierung.

2.1   Grundlage der Agenturarbeit bildet (der ggf. auch auf Wunsch schriftlich zu fassende) Arbeitsauftrag des Kunden. Wird ein Auftrag mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht als Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2.2    Auf Wunsch übergibt die Agentur nach jeder Besprechung mit dem Kunden einen Kontaktbericht. Dieser Kontaktbericht ist für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von 2 Arbeitstagen widersprochen wird.   


Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder  indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.


2.3   Das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) findet in keinem Fall Anwendung.


3.    Vergütung

3.1    Es gilt die in der Auftragsannahme vereinbarte Vergütung gemäß auf Wunsch vorab übermitteltem schriftlichem Angebot. Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum, Zahlungen für Warenlieferungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % - über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Im Falle verzögerter Zahlung kann die Agentur, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Ist der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand, so kann die Agentur durch schriftliche Mitteilung an den Kunden vom Vertrag zurücktreten und von ihm Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Der Schadenersatz darf den vereinbarten Kaufpreis nicht überschreiten.

3.2  Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3   Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

3.4   Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.


3.5  Ungeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich dem Konto der Agentur gutgeschrieben wird.

4. Liefer- und Versandbedingungen

4.1    Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Die Höhe der Versandkosten ist abhängig von Gewicht, Abmessungen, Empfangsort und Transportdienstleister. Sie wird generell vorab schriftlich im Angebot fixiert.

4.2   Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

4.3       Digitale Inhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form wie folgt überlassen:
o    per Download
o    per E-Mail


4.4       Der Versand in das Ausland wird nicht angeboten.


5.    Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.


6.    Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung:

Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

o    räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs)

o    zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages)

o    inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form)

o    Einsatz in anderen Werbeträgern

berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 2 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 35 %, für das 2. Jahr 30 % und für das 3. Jahr 25 % der in Punkt 3 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung.


7) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden & zugesicherte Eigenschaften der Produkte

7.1      Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Betreiber alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Betreiber vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.


7.2      Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

7.3      Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.


7.4     Die in unseren schriftlichen als auch elektronischen Angeboten und seinen Anlagen (insbesondere in den Beschreibungen des Liefer- und Leistungsumfanges, in Festlegungen von Eigenschaften und technischen Daten) sowie alle in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe (insbesondere "zugesicherte Eigenschaft", "garantierte Leistung", "garantieren", "Garantie", "Garantiewerte" ) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444 oder 639 BGB. Alle in diesem Vertrag und seinen Anhängen getroffenen Vereinbarungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der erwähnten Gesetzesbestimmungen abgegeben wird.



8.    Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich eines potentiellen Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.


9) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen


Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:


9.1      Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.


9.2      Der Kunde hat dem Verkäufer die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.


9.3     Der Verkäufer wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer bzw. das von ihm beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.


9.4      Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.



10.    Haftung

10.1    Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.

10.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


10.3  Eine Haftung für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, wie z.B. Gewinnentgang, Produktionsausfall, erhöhte Produktionskosten, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Zinsverlust, usw., ist in jedem Fall ausgeschlossen.


10.4   Die Gesamthaftung der Agentur aus sämtlichen an sie vergebenen Aufträgen auf 25% des Gesamtpreises begrenzt und erlischt mit dem Ende der gesetzlichen Gewährleistungs- bzw. der Garantiezeit des Herstellers.


10.5  Im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen liegt grobe Fahrlässigkeit in einem Handeln oder Unterlassen, bei dem der Lieferer entweder die verkehrsübliche Sorgfalt im Hinblick auf den Eintritt schwerwiegender Folgen nicht walten ließ, die ein verantwortungsbewusster Lieferer normalerweise vorausgesehen hätte, oder bei dem der Lieferer bewusst die Folgen eines solchen Handelns oder Unterlassens außeracht gelassen hat.



11.    Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Verträge über die Betreuung von Social-Media-Kanälen treten mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung der „VEREINBARUNG ÜBER DIE BETREUUNG VON SOCIAL-MEDIA- & ONLINE-KANÄLEN“ in Kraft. Diese Vereinbarungen unterliegen der jeweils im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


12.    Sonstige Bestimmungen

Der Gerichtsstand ist Iserlohn. Bei Endverbrauchern ist der Gerichtstand der Wohnort des Kunden.


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Iserlohn, 29.04.2023


   

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